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Startseite » Krankenversicherung für Ruhestandsvisa verwirrt ältere Expats

Krankenversicherung für Ruhestandsvisa verwirrt ältere Expats

6. November 2021 Khun Somsak

Eine neue Politik in Bezug auf Krankenversicherungen für so genannte Ruhestandsvisa sowie die Anforderungen, die für die Einreise nach Thailand erforderlich sind, haben bei älteren Expats Besorgnis, Verwirrung und bei manchen sogar Panik ausgelöst. Aufgrund der neuen, kürzlich vom Außenministerium eingeführten Regeln sehen sich vor allem einige ältere Expats in Thailand gefangen in einer Falle.

Die neuen Regeln, die im Einklang mit dem am 1. November eingeführten Thailand-Pass-System stehen, besagen, dass Ausländer bei der Einreise nach Thailand eine Krankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 50.000 USD oder dem Gegenwert in anderen Währungen abschließen müssen.

In Thailand lebende Ausländer befürchten nun, dass sie bei einer Ausreise aus Thailand und einem Besuch in ihrem Heimatland Schwierigkeiten haben werden, die für die Wiedereinreise erforderlichen Kriterien für eine Versicherung zu erfüllen.

Thailand: Krankenversicherung für Ruhestandsvisa verwirrt ältere Expats

Die Besorgnis kommt vor allem von älteren Ausländern, für die aufgrund ihres Alters oder ihrer gesundheitlichen Vorbelastung der Abschluss einer Versicherung in den meisten Fällen sehr teuer, in manchen Fällen sogar unmöglich ist.

Hinzu kommt, dass vor allem altere Reisende es sich einfach nicht leisten können, die geforderte Versicherung abzuschließen, die derzeit für einen Besuch in Thailand benötigt wird.

Die neue Regelung wirft einige berechtigte Fragen auf, insbesondere für ältere Expats, die in ihr Heimatland zurückkehren möchten, um Freunde und Verwandte zu besuchen, was für viele seit fast zwei Jahren nicht mehr möglich war.

Insbesondere im Zusammenhang mit der Krankenversicherung für so genannte Ruhestandsvisa und den aktuellen Anforderungen für Besucher, die nach Thailand einreisen möchten, herrscht große Verwirrung.

Was unterscheidet ein Non-Immigrant O-A Visum vom Non Immigrant O Visum

Die Verwirrung wird vor allem durch eine gesonderte Änderung der Bestimmungen für Personen verursacht, die ein Non-Immigrant O-A Visum beantragen wollen.

Non-Immigrant O-A Visa können Personen über 50 Jahre beantragen, die sich ein Jahr lang in Thailand aufhalten möchten. Seit dem 1. Oktober müssen Antragsteller für dieses Visum eine Krankenversicherung nachweisen, die eine Mindestdeckung von bis zu 3 Millionen Baht für stationäre Behandlungen beinhaltet.

Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass diese Anforderung nur für Non-Immigrant O-A-Visa gilt.

Die meisten Ausländer, die in Thailand leben, halten sich dort jedoch mit einem Non Immigrant Visum mit O Erweiterung auf, das normalerweise Personen im Ruhestand gewährt wird, die älter als 50 Jahre sind.

Einer der Hauptunterschiede zwischen einem O-A-Visum und einem Non-Immigrant O Visum besteht darin, dass ein Non Immigrant Visum mit O-Erweiterung bei einer Einwanderungsbehörde in Thailand beantragt wird. Ein Non-Immigrant O-A Visum hingegen wird bei einer thailändischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland beantragt.

Verwirrungen entstehen jedoch, weil sowohl das Non-Immigrant O als auch das Non-Immigrant O-A Visum oft und fälschlicherweise als Ruhestandsvisum bezeichnet werden. Es wird als eine Art Sammelbegriff für beide Visa-Arten verwendet, und zwar sowohl von Expats als auch von den Beamten der Immigration selbst.

Wenn jedoch eine Änderung der Politik speziell für das eine und nicht für das andere Visum gilt, ist es wichtig, dass die betroffenen Personen die Unterschiede zwischen den beiden Visa-Typen kennen.

Gegenwärtig muss niemand bei einer Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung mit einem Non-Immigrant Visum eine Krankenversicherung abschließen, es sei denn, der Betreffende möchte wieder nach Thailand einreisen, was für alle Ausländer, unabhängig von ihrem Visumstatus, erforderlich ist.

Personen mit einer Arbeitserlaubnis haben die Möglichkeit, zum Nachweis der Versicherung einen gültigen Sozialversicherungsausweis oder ein beglaubigtes Schreiben ihres Arbeitgebers vorlegen.

Ob eine Versicherungspflicht bei der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung in Zukunft eingeführt wird, lässt sich derzeit nicht sagen. Irgendwelche Äusserungen zu einer solchen Anforderung sind in diesem Stadium reine Spekulation.

Thailand-Pass und Krankenversicherung

Derzeit ist auch nicht bekannt, wie lange das System des Thailand-Passes gelten wird und damit auch die Pflichtversicherung für Ausländer bei der Einreise nach Thailand erforderlich sein wird.

Zwar haben die thailändischen Behörden bereits früher auf das Problem hingewiesen, dass unbezahlte Arztrechnungen von nicht versicherten ausländischen Touristen das thailändische Gesundheitssystem und damit die Staatskasse belasten, doch sollte die derzeitige Versicherungspflicht generell eingeführt werden, könnte dies möglicherweise eine große Anzahl ausländischer Touristen von einem Besuch in Thailand abhalten.

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Stichworte: Expats in Thailand, Krankenversicherung, Non-Immigrant O-A-Visum, Non-Immigrant O-Visum, Ruhestandsvisa, Thailand Pass

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