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Startseite » Geschäftsgründung in Thailand

Geschäftsgründung in Thailand

14. Oktober 2012 Khun Somsak

Geschäftsgründung in Thailand – Vorbereitung ist Alles

Ein Geschäft in Thailand zu gründen und von den Erträgen dort ein angenehmes Leben führen, so sieht der Traum vieler Ausländer aus, nachdem sie die Lebensart im Land des Lächelns mehr oder weniger schätzen gelernt haben. Was auf den ersten Blick so einfach aussieht, ist es in der Realität jedoch nicht. Wer in Thailand als Ausländer, oder als Falang, wie uns die Thais nennen, ein Geschäft gründen oder übernehmen will, sollte sich wirklich darüber im Klaren sein, dass es alles andere als einfach ist, dort ein Geschäft zu gründen oder zu betreiben.

Vielmehr lauern an jeder Ecke Gefahren im geschäftlichen Sinne und es sind Hürden zu überwinden sind, die einen Ausländer, auch wenn er in seiner Heimat bereits erfolgreich ein Geschäft geführt hat, oftmals überfordern.

Wer sich wirklich ernsthaft mit diesem Gedanken befasst, kommt nicht umhin, sich intensiv auf dieses Vorhaben vorzubereiten. Einfach seinem Bauchgefühl zu folgen funktioniert normalerweise nicht. Zu viele Ausländer sind mit dieser Methode gescheitert und haben viel Lehrgeld in Thailand gelassen. Gründliche Vorbereitung ist die Voraussetzung dafür, ein Vorhaben erfolgreich durchzuführen und Verluste zu vermeiden.

Prinzipiell sollte man wissen, dass Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen in Thailand in keinem Falle erlassen wurden, um es Ausländern leichter zu machen, sich in Thailand niederzulassen und sich dort geschäftlich zu betätigen.

Das Gegenteil ist schlicht und einfach der Fall, mit einer Ausnahme natürlich, wer das nötige Kleingeld mitbringt, um eine Investition zu tätigen, ist in Thailand immer gerne gesehen. Gemeint ist damit die Summe von 40 Millionen Baht aufwärts, was momentan ganz grob 1 Million Euro entspricht. Für die meisten von uns ist das eine Summe, die wohl jenseits von Gut und Böse ist.

Bevor man daran geht, sein Vorhaben erfolgreich in die Praxis umzusetzen, sollte man den folgenden Punkten besondere Aufmerksamkeit schenken:

  1. Intensive Recherche

    Eine gründliche Recherche ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Firmengründung. Ein bisschen im Internet die Suchmaschinen zu strapazieren, reicht hier nicht. Zu einer guten Vorbereitung gehört viel mehr, beispielsweise, so weit wie möglich, sich mit der thailändischen Kultur und den Gewohnheiten der Thais vertraut zu machen und zumindest Grundlagen der thailändischen Sprache zu erlernen. Dazu gehört weiter, dass man sich vor Ort informiert, Kontakte knüpft mit Leuten, die in Thailand schon länger ein Geschäft betreiben, Besitzer einer Bar sind damit weniger gemeint. Ebenfalls dazu gehört, dass man sich Informationen darüber verschafft, welche Geschäfte zu verkaufen sind, und so weiter.

    Mit dazu gehört auch, dass man auf professionelle Hilfe zurückgreift und sich einen guten Rechtsberater sucht. Erfahrungsgemäß sind die Büros mit den größten Anzeigen nicht unbedingt die besten und die preisgünstigsten schon überhaupt nicht. Mundpropaganda spielt hier oft eine viel größere Rolle. Auch die Teilnahme an regionalen Expat-Treffen kann von großem Vorteil sein, gute englische Sprachkenntnisse vorausgesetzt.

  2. Die Branche

    Grundsätzlich gilt: Von allem, was auch Thais machen könnten, sollte man besser die Finger weglassen. Nach kurzer Zeit wird man Nachahmer finden, meist in unmittelbarer Nähe, die eine Dienstleistung oder was auch immer billiger anbieten und das eigene Geschäftsmodell scheitern lassen. Zu viele Falangs sind auch als Besitzer einer Bar, eines Massageshops, Beautyshops, Restaurants oder eines Reisebüros oder ähnlichen Geschäften, aus welchen Gründen auch immer, nicht glücklich geworden und haben reichlich Federn gelassen. Manche haben sogar ihr gesamtes Vermögen verloren. Erfolgversprechender sind in der Regel Geschäftszweige, die bestimmte Kenntnisse voraussetzen oder Geschäftsverbindungen erfordern, über die Thais üblicherweise nicht verfügen, wie es beispielsweise bei Import-/Export Geschäften der Fall ist.

  3. Visum und Erlaubnis

    Voraussetzung für ein erfolgreiches Leben verbunden mit dem Betrieb eines Geschäftes ist die erforderliche Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis. Dabei sollte man wissen, dass es in Thailand Ausländern verwehrt ist, in bestimmten Berufen tätig zu werden. Ausländer können hier nur die Geschäfte führen, eine Mitarbeit ist verboten. Voraussetzung für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis ist, dass sich der Antragsteller mit einem Non-Immigrant Business Visa (Type B) in Thailand aufhält. Dieses Visum wird üblicherweise für ein Jahr erteilt und erfordert, dass sich der Inhaber alle 90 Tage bei der Immigration meldet, sowie bei dort anzeigt, wenn er das Land verlassen will und sich bei der Rückkehr auch wieder anmeldet.

    Verstöße gegen Bestimmungen der Arbeitsaufnahme sind kein Kavaliersdelikt. Neider und unliebsame Konkurrenten lauern an jeder Ecke und geringste Verstöße, oft mit Bildmaterial unterlegt, zur Anzeige bringen. Die Strafen sind heftig.

    Auch für das zu eröffnende Geschäft muss bei der zuständigen Behörde eine sogenannte Business Lizenz beantragt werden, die üblicherweise maximal 12 Monate gilt und jeweils am 31. Dezember eines Jahres ausläuft. Die allgemeinen Bestimmungen können hier von Ort zu Ort verschieden sein.

  4. Gesetz ist Gesetz

    Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen sind grundsätzlich so wie sie sind. Insbesondere als Ausländer sollte man sich penibel an die Bestimmungen halten. Thais verstehen in dieser Hinsicht keinen Spaß. Im schlimmsten Falle können Verstöße mit Ausweisung geahndet werden, und laufen dabei Gefahr, das eingesetzte Kapital komplett zu verlieren.

  5. Rechts- und Steuerberatung

    Sind die Hürden bezüglich Schrift und Sprache im normalen Alltag schon groß genug, so sind sie es erst recht, wenn es um um die diversen Gesetze und Verordnungen geht. Zunächst ist einmal Fakt, dass sich Bestimmungen und Verordnungen in Thailand ständig ändern. Daher kommt man kaum umhin, bereits in der Frühphase seines Vorhabens, die Hilfe eines versierten Anwalts in Anspruch zu nehmen, der sich mit Firmengründungen in Thailand versiert ist und auch später alle erforderlichen Erklärungen, einschließlich der erforderlichen Steuererklärungen, für Sie abgibt. Gesetze und Verordnungen sind in Thailand zudem oft Auslegungssache, daher ist oft entscheidend, auf welchen Konsens sich ihr Anwalt und der zuständige Beamte einigen. Jeder Baht, der in der Vorbereitung für eine guten Berater ausgegeben wird, kommt später doppelt und dreifach wieder zurück.

Nützliche Webseiten:
Zum Abschluss hier noch einige nützliche Internet-Adressen. Wer will, kann sich hier weitergehend informieren:

Webseite: Link:
Business Registration: http://www2.moc.go.th/main.php?filename=index_design4_en
Chambers of Commerce: http://www.worldchambers.com/
Board of Investment: http://www.boi.go.th/index.php
Land Registration und Valuation: http://www.dol.go.th/
Online Jobs für Thailänder: http://www.jobthai.com/publish/69223/69223_preload.html
Revenue Dep. und Tax Forms: http://www.rd.go.th/publish/5998.0.html
Immigration: http://www.immigration.go.th/
Work Permits: http://www.doe.go.th/index.php

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