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Startseite » Ausländische Immobilienbesitzer dürfen nach Thailand zurückkehren

Ausländische Immobilienbesitzer dürfen nach Thailand zurückkehren

10. Oktober 2020 Khun Somsak

Ausländer, die Wohneigentum in Thailand besitzen, wurden in die Gruppe der Nicht-Thailänder aufgenommen, die nun einen Antrag auf Einreise in das Land stellen können.

Aber diejenigen, die ein Haus oder eine Eigentumswohnung in Thailand besitzen, sollten sich nicht zu früh freuen, denn es gibt eine ganze Reihe von Anforderungen, die bei der Antragstellung erfüllt werden müssen.

Erstens müssen Eigentümer in der Lage sein, Unterlagen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass sie tatsächlich eine Immobilie besitzen, beispielsweise in Form eines Hausregisters oder eines Kaufbelegs.

Ausländer, die Wohneigentum in Thailand besitzen, können jetzt die einen Antrag auf Einreise stellen

Als Nächstes müssen Immobilienbesitzer – Sie werden es kaum glauben – eine Kopie eines Kontoauszugs vorlegen, aus dem hervorgeht, dass ein Guthaben von mindestens 3 Millionen Baht auf einem thailändischen Bankkonto vorhanden ist.

Außerdem müssen Antragsteller Kontoauszüge einer Bank in ihrem Heimatland vorlegen, aus denen hervorgeht, dass in den letzten 6 Monate ein Guthaben von mindestens 500.000 Baht bestanden hat.

Darüber hinaus müssen Antragsteller alle weiteren Anforderungen erfüllen, die für alle Ausländer gelten, die nach Thailand einreisen wollen. Erforderlich sind Dokumente, wie Einreisebescheinigung, Antragsformular, Bestätigung der Quarantänebuchung, Flugtauglichkeitsbescheinigung, negatives COVID-19-Testergebnis und eine Versicherungspolice, die COVID-19 Behandlungen bis zu 100.000 USD abdeckt.

Sobald alle Anforderungen erfüllt sind, muss der ausländische Eigentümer ein Non-B-Visum für die Einreise nach Thailand beantragen.

Während die Aufnahme von ausländischen Immobilienbesitzern in die Liste der privilegierten Personengruppen, die nach Thailand einreisen dürfen, prinzipiell Hoffnung macht, trägt die Maßnahme jedoch wenig dazu bei, Rentnern zu helfen, die nach Thailand zurückkehren wollen. Dabei handelt es sich wohl um die größte Gruppe von Ausländern, die derzeit nicht nach Thailand zurückkehren dürfen.

Die vollständige Liste der Voraussetzungen für die Einreise von ausländischen Immobilienbesitzern nach Thailand:

Nicht-Thailänder, die Eigentum in Thailand besitzen

Zwar gelten in Thailand immer noch Reisebeschränkungen, aber Ausländer, die Immobilien in Thailand besitzen, können ein Non-Immigrant-B-Visum und ein Einreisegenehmigung beantragen, um nach Thailand zu reisen.

Erforderliche Dokumente:

  • Erklärungsformular.
  • Kopie des Reisepasses.
  • Kopie der thailändische Eigentumsurkunde oder Nachweis über den Kauf von Eigentum bzw. sonstige relevante Dokumente.
  • Kopie der Kontoauszüge eines thailändischen Bankkontos mit einer Einzahlung von mindestens 3 Millionen Baht (ca.82.000 EUR) oder Nachweis über den Besitz von thailändischen Staatsanleihen von mindestens 3 Millionen Baht.
  • Kopie des Kontoauszugs eines Bankkontos im Heimatland mit einem Guthaben von mindestens 500.000 Baht (ca. 13.500 EUR) über die letzten 6 Monate.
  • Eine Kopie der Flugbestätigung.
  • Eine Kopie der ASQ-Buchungsbestätigung.

Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Webseite der thailändischen Botschaft.

Gegenwärtig ist es bestimmten Luftfahrtunternehmen gestattet, im Oktober 2020 semi-kommerzielle Flüge nach Thailand durchzuführen, darunter Emirates (EK384), Qatar Airways (QR830/QR836), Etihad Airways, Singapore Airlines, EVA Air (BR211) und Thai Airways.

Folgende Dokumente müssen am Check-in-Schalter der Fluggesellschaften bzw. bei der Ankunft in Thailand vorgelegt werden:

  • Die Einreisebescheinigung.
  • Erklärungsformular.
  • Flugtauglichkeitsbescheinigung, die innerhalb von 72 Stunden vor dem Abflug ausgestellt sein muss. Dabei handelt es sich um eine Erklärung eines Arztes, dass die betreffende Person frei von Symptomen und flugtauglich ist. Die Bescheinigung muss unabhängig vom COVID-Test ausgestellt werden.
  • COVID-19-Testergebnis, mit dem nachgewiesen wird, dass COVID-19 nicht nachgewiesen werden konnte. Der COVID-Test muss mittels RT-PCR-Methode innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt werden.
  • Kopie der Versicherungspolice, die COVID-19 Behandlungen von mindestens 100.000 USD abdeckt.
  • Kopie Ihrer bestätigten Buchung in einem ASQ-Hotel.
  • T.8-Formular.

Die Angaben wurde nach bestem Wissen auf der Grundlage von im Internet frei zugänglichen Informationen erstellt. Die oben angeführten Informationen dienen lediglich der Hilfestellung und sind nicht verbindlich.

Die Vorschriften zur Einreise nach Thailand werden ständig aktualisiert. Aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Webseite der thailändischen Botschaft.

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Stichworte: Eigentum in Thailand, Einreise nach Thailand, Immobilien in Thailand, Wohneigentum in Thailand

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