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Startseite » Änderung der Visabestimmungen

Änderung der Visabestimmungen

15. Januar 2019 Khun Somsak

Thailand Immigration Bureau

Neue Bestimmungen zur Beantragung von Jahresvisa

Die thailändische Immigration hat bestätigt, dass seit dem 1. Januar für Ausländer, die ein Visum für den Aufenthalt in Thailand als Ruheständler, oder weil sie mit einer Thailänderin verheiratet sind oder Elternteil eines thailändischen Kindes sind, neue Regeln für die Beantragung bzw. Verlängerung eines betreffenden Jahresvisums gelten.

Die aktualisierten Anforderungen für die Beantragung bzw. Verlängerung eines solches Visums wurden in einer nationalen Polizeiverordnung festgelegt und vom Leiter der Immigrationsbehörde unterzeichnet und gelten damit seit dem 1. Januar 2019.

Im wesentlichen betreffen diese Änderungen den Nachweis von regelmäßigen Einkommen. Die Änderungen wurden bereits im Oktober 2018 angekündigt, nachdem eine Reihe von Botschaften verkündeten, darunter die von Großbritannien, den USA und Australien, die Ausstellung von Einkommensbestätigungen bzw. die Beglaubigung von Einkommenserklärungen einzustellen.

Bisher wurden solche von den Botschaften ausgestellten Bestätigungen von Expats vorgelegt, um das von der thailändischen Behörde geforderte Monats- bzw. Jahreseinkommen bei der Beantragung eines Visums als Ruheständler, Ehepartner einer Thai oder Elternteil eines thailändischen Kindes nachzuweisen.

Von der thailändischen Immigration wurde jedoch verlangt, dass die Botschaften die Dokumente nicht nur beglaubigen sollten, sondern darüber hinaus die Richtigkeit der Höhe der Einkommen überprüfen und bestätigen sollten, was von den o.a. Botschaften jedoch abgelehnt wurde.

Die geänderten Bestimmungen sehen jetzt vor, dass die regelmäßigen Einkommen der Antragsteller auf ein thailändisches Bankkonto überwiesen werden müssen, damit die Höhe des Einkommens anhand der Zahlungseingänge nachgewiesen werden kann. Wird die Richtigkeit der Höhe des Einkommens weiterhin von der zuständigen Botschaft bestätigt, so wird auch eine betreffende beglaubigte Bestätigung akzeptiert.

Die seit dem 1. Januar 2019 geltenden Bestimmungen betreffen nur solche Antragsteller, die angeben, ihren Aufenthalt in Thailand durch ein von der Immigrationsbehörde gefordertes Mindesteinkommen zu finanzieren. Das Mindesteinkommen für ausländische Väter oder Mütter bzw. ausländische Ehepartner beträgt derzeit 40.000 Baht im Monat oder 480.000 Baht im Jahr. Alleinstehende ausländische Ruheständler müssen ein Einkommen von mindestens 65.000 Baht im Monat oder 800.000 Baht im Jahr nachweisen.

Antragsteller hingegen, die den geforderten Nachweis zur Deckung ihres Lebensunterhaltes durch ein Guthaben von 800.000 bzw. 400.000 (Ehepartner oder Elternteil) bei einer thailändischen Bank nachweisen, sind von den Änderungen nicht betroffen. Wer jedoch eine Kombination aus Einkommen und Bankguthaben wählt, der muss künftig den geforderten Anteil seines Einkommens auf seine thailändische Bank überweisen lassen und die Zahlungseingänge nachweisen.

Hier gibt es eine offizielle englische Übersetzung der nationalen Polizeiverordnung, die die von der thailändischen Immigration geforderten Unterlagen für Ausländer auflistet, die den Aufenthalt oder eine Verlängerung des Aufenthalts aufgrund von Ruhestand, Heirat oder als Elternteil eines thailändischen Kindes beantragen.

Nachtrag vom 23.01.2019:

Die thailändische Einwanderungsbehörde hat jetzt mitgeteilt, dass sie bei der Verlängerung der o.a. Visa gegenüber Ausländern eine gewisse Nachsicht in Bezug auf den Nachweis des Einkommens zeigen wird.

Der Leiter der Immigration hat eingeräumt, dass einige Antragsteller Schwierigkeiten haben könnten, die nach der neuen Anordnung erforderlichen Kontoauszüge der letzten 12 Monate vorzulegen.

Die Beamten der Einwanderungsbehörde wurden angewiesen, während einer Übergangszeit, die am 31. Dezember 2019 endet, Anträge für die betreffenden Visa auch dann zu akzeptieren, wenn die geforderten Einkommensnachweise der letzten 12 Monate nicht komplett vorgelegt werden können.

In diesem Fall müssen die Beamten den Antragstellern jedoch mitteilen, dass es sich hierbei um eine einmalige Ausnahmeregelung handelt und Anträge für die nächste Verlängerung ohne einen vollständigen Einkommensnachweis gemäß der neuen Anordnung nicht angenommen werden.

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