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Startseite » Bestimmungen zum Jahresvisum

Bestimmungen zum Jahresvisum

19. September 2012 Khun Somsak

Visa-on-Arrival

Was man beim Jahresvisum beachten sollte

Ausländer, die dauerhaft in Thailand leben und über ein Jahresvisum verfügen, wissen oft nicht so genau Bescheid über die Bestimmungen der thailändischen Immigration-Behörde und verstehen auch oft nicht deren formale Abläufe. Hier einmal kurz die wichtigsten Punkte, die beachtetet werden müssen, um jegliche Unannehmlichkeiten und evtl. Bußgelder zu vermeiden:

In keinem Falle mit den Antrag auf ein neues Jahresvisum bis auf den letzten Drücker warten, also nicht erst am letzten Tag vor Ablauf des alten Visums den neuen Antrag stellen. Anträge auf neue Visa werden schon Wochen vor dem Ablauf von der Immigration bearbeitet. Zu beachten ist dabei, daß die Aufenthaltserlaubnis bereits am Freitag abgeholt werden muss, wenn das alte Visum an einem Samstag oder Sonntag abläuft.

Wer eine monatliche Rente oder Pension von weniger als umgerechnet 1.650 Euro verfügt oder aber noch keine Rente bezieht und daher auch keine Rentenbescheinigung bei der Immigration einreichen kann, muss ein Bankguthaben in Höhe von 800.000 Baht nachweisen (400.000 Baht für diejenigen, die mit einem thailändischen Ehepartner verheiratet sind).

Wer nur eine niedrigere Rente oder Pension bezieht, muss den anteiligen Betrag nachweisen. Einfache Rechnung: Wer nur 1.000 Euro monatliche Rente erhält, dem fehlen pro Monat 650 Euro bis zum Minimum, das von den thailändischen Behörden festgelegt wurde. Das nachzuweisende Guthaben zur Beantragung eines Jahresvisums beträgt somit 12 x 650 Euro = 7.800 Euro, was umgerechnet etwa 320.000 Baht entspricht. Diese Rechnung ist nicht verbindlich. Den genauen Betrag legt die thailändische Immigration-Behörde fest.

Zu beachten ist dabei, daß nur Sparkonten akzeptiert werden. Auch muss die betreffende Bank bestätigen, daß das Guthaben bereits mindestens drei Monate auf dem Konto vorhanden ist und das Guthaben ausländischer Herkunft ist. Akzeptiert wird auch, wenn das Geld auf einem Festgeldkonto liegt, damit es besser verzinst wird. Nicht akzeptiert werden Geldanlagen in Anleihen, Aktien oder Immobilien. Läuft das Sparkonto auf den Namen beider Ehegatten, kann es passieren, daß weitere Dokumente verlangt werden.

Inhaber eines Jahresvisums müssen sich alle 90 Tage bei der thailändischen Immigration-Behörde melden. Die Meldung kann auch bereits 2 Wochen vor dem betreffenden Termin, jedoch nicht später als 7 Tage nach dem Termin erfolgen. Wer sich später meldet, muss mit einem Bußgeld von 2.000 Baht rechnen. Bei der Meldung ist der Reisepass vorzulegen, sowie Kopien des Passes mit den persönlichen Daten und des eingetragenen gültigen Visums, eine Kopie der Arrival-Card, des Mietvertrages sowie der letzten Stromrechnung.

Weitergehende Information auf Englisch sowie die betreffenden Formulare zum Herunterladen gibt es unter: http://www.immigration.go.th/nov2004/en/base.php

Deutschsprachige Informationen gibt es beim Pattaya Expats Club.

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