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Startseite » Wen genau betrifft die Versicherungspflicht

Wen genau betrifft die Versicherungspflicht

15. Mai 2019 Khun Somsak

Krankenversicherungspflicht für Ausländer in Thailand

Obligatorische Krankenversicherung für Ausländer über 50

Gestern haben wir darüber berichtet, dass Ausländer über 50, die einen bestimmten Visa-Typ beantragen, künftig eine gültige Krankenversicherung nachweisen müssen.

Die neuen Anforderungen, die vom Kabinett bereits im April genehmigt und jetzt vom Ministry of Public Health (MoPH) angekündigt wurden, besagen, dass Personen, die ein Non-Immigrant Visa OA beantragen oder erneuern (oder besser wieder beantragen), nun eine Krankenversicherung entweder von einer thailändischen Versicherungsgesellschaft oder eine im Ausland abgeschlossene Krankenversicherung benötigen, die auch die Kosten für medizinische Behandlungen in Thailand übernimmt.

Wie bei fast allen bisherigen Ankündigungen, insbesondere wenn sie Änderungen der Visabestimmungen betrafen, ist auch die vorgestern verkündete Änderung erst einmal sehr allgemein gehalten und lässt reichlich Interpretationsspielraum. Das hat verständlicherweise bei vielen Ausländern, die dauerhaft im Land leben, für Verwirrung gesorgt. Fälschlicherweise glauben viele, dass sie von dieser Verpflichtung zum Abschluß einer Krankenversicherung betroffen sind, obwohl dies wahrscheinlich nicht zutrifft.

Die obligatorische Krankenversicherung scheint nur für diejenigen verpflichtend zu sein, die ein Non-Immigrant Visa OA beantragen bzw. eine solches Visum erneuern wollen.

Laut der Ankündigung auf der Website des Ministry of Public Health (MoPH) sind Ausländer, die sich dauerhaft in Thailand aufhalten und eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung aufgrund ihres Ruhestands beantragen, was fälschlicherweise oft als „Ruhestandsvisum“ bezeichnet wird, von der neuen Regelung anscheinend nicht betroffen.

Eine Verlängerungen der Aufenthaltsgenehmigung für Ruheständler wird nicht als Visum angesehen. Die meisten Rentner, die dauerhaft in Thailand leben, beantragen eine Verlängerung des Aufenthalts aufgrund ihres Ruhestands.

Ein Non-Immigrant Visa OA kann nur bei einer Königlich Thailändischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland beantragt werden. Jeder, der ein Non-Immigrant Visa OA besitzt, hat dies in der Regel auch bei einer thailändischen Botschaft oder einem Konsulat in seinem Heimatland beantragt.

Hingegen ist eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung aufgrund des Ruhestands nur bei einem Immigration-Bureau in Thailand möglich. So haben die erst kürzlich verkündeten Änderungen der finanziellen Anforderungen, die bei einer Verlängerung des Aufenthaltes erfüllt werden müssen, lediglich die Aufenthaltsgenehmigung aufgrund von Ruhestand betroffen.

Ein Non-Immigrant Visa OA sieht so aus:

Thailand Non-Immigration Visa Typ OA

Eine Verlängerung des Aufenthalts aufgrund von Ruhestand hingegen sieht so aus:

Thailand Retirement Visa

Die Ankündigung des Ministry of Public Health (MoPH) scheint nicht von einer Verlängerung des Aufenthalts aufgrund von Ruhestand zu sprechen, sondern nur davon, dass die obligatorische Krankenversicherung eine Voraussetzung für diejenigen ist, die ein Non-Immigrant Visa OA beantragen.

Um diese jüngste Ankündigung auch weiter in den Kontext zu stellen, genehmigte das thailändische Kabinett bereits im November 2016 das Non-Immigrant Visa OX, das als „10 Jahres-Ruhestandsvisum“ angekündigt wurde.

Das Non-Immigrant Visa OX, das schließlich im August 2017 eingeführt wurde, besteht eigentlich aus zwei Fünfjahresvisa und richtet sich an wohlhabende Rentner aus 14 Ländern, darunter Australien, Großbritannien, USA, Frankreich und Deutschland.

Neben der Anforderung, vor der Beantragung 3 Millionen Baht in einer thailändischen Bank zu hinterlegen, bestand auch eine der Anforderungen darin, eine Krankenversicherung abzuschließen.

So ist auch die in der Ankündigung vom 14. Mai 2019 aufgeführte Website – https://longstay.tgia.org/ – die gleiche, die beim Start des Non-Immigrant Visa OX genannt wurde.

Als das Non-Immigrant Visa OX eingeführt wurde, das eine obligatorische Krankenversicherung vorschreibt, obwohl es sich um ein „10-Jahres-Rentnervisum“ handelt, bedeutete dies nicht, dass dieselben Anforderungen auch für Ausländer gelten, die sich in Thailand aufhalten und eine Verlängerung des Aufenthalts aufgrund ihres Ruhestands beantragen.

Das ist eindeutig nicht der Fall, denn ein Non-Immigrant Visa OX und eine „Verlängerung des Aufenthalts aufgrund von Ruhestand“ sind völlig unterschiedliche Sachverhalte und unterscheiden sich demgemäß auch in den Anforderungen.

Damit soll jedoch nicht gesagt werden, dass die Erteilung von anderen Visaarten oder Aufenthaltsverlängerungen irgendwann in der Zukunft nicht doch von einer obligatorischen Krankenversicherung abhängig gemacht werden können. Aber zum jetzigen Zeitpunkt scheinen die neuen Anforderungen nur für das Non-Immigrant Visa OA zu gelten und nicht für Verlängerungen des Aufenthalts aufgrund von Ruhestand.

Weiter ist anzumerken, dass zwar die Krankenversicherungspflicht für das Non-Immigrant Visa OA im April genehmigt wurden, es aber bisher keine Informationen darüber gibt, wann die Bestimmungen genau in Kraft treten oder wie die Anforderung im Detail umgesetzt wird.

So muss einfach auf eine Klärung durch die Einwanderungsbehörde bezüglich der Auslegung und Umsetzung der neuen verbindlichen Krankenversicherungsvorschriften abgewartet werden, einschließlich der Frage, wer genau betroffen ist.

Wer sich jedoch dauerhaft in Thailand aufhält, ist in jedem Falle gut beraten, eine ausreichende Krankenversicherung zu haben, ganz gleich, ob dies verpflichtend ist oder nicht.

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