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Startseite » Einreisebestimmungen seit der Wiederaufnahme von Test and Go

Einreisebestimmungen seit der Wiederaufnahme von Test and Go

13. Februar 2022 Khun Somsak

Seit 1. Februar 2022 müssen alle neuen Thailand Pass-Anträge im Rahmen des Test & Go Programms einen Nachweis über die Vorauszahlung für zwei RT-PCR-Tests und die Unterkunft (SHA Extra Plus (SHA++), AQ, OQ oder AHQ) am ersten und fünften Tag sowie einen vorab gebuchten Transfer am ersten Tag vom Airport zum Hotel enthalten.

Im Rahmen der Bestimmungen zum Test & Go Programm können seit dem 1. Februar 2022 vollständig geimpfte Reisende aus allen Ländern der Welt bis zu 60 Tage im Voraus einen Thailand Pass beantragen.

Einreisebestimmungen seit der Wiederaufnahme von Test and Go seit dem 1. Februar

In Frage kommende Reisende sind:

  • Thailändische Staatsbürger.
  • Ausländische Besucher, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Diplomaten, Gäste der Regierung, Inhaber einer thailändischen Arbeitserlaubnis, Studenten und ihre Familien sowie Patienten, die sich in ärztlicher Behandlung befinden.
  • Vorgenannte Personengruppen ohne Einschränkung aus allen Ländern bzw. Gebieten weltweit.

Anforderungen vor der Einreise

Alle Reisenden müssen für die Einreise nach Thailand die folgenden Dokumente vorlegen:

1. Einen Thailand Pass, der über die Website: https://tp.consular.go.th/ beantragt werden kann.

2. Ein ärztliches Attest mit einem RT-PCR-Laborergebnis, aus dem hervorgeht, dass COVID-19 nicht nachgewiesen wurde. Das Testergebnis darf zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein.

  • Kinder unter 6 Jahren, die mit ihren Eltern reisen, die innerhalb von 72 Stunden vor der Reise ein negatives RT-PCR-Testergebnis vorweisen können, müssen kein negatives PCR-Testergebnis vor der Einreise vorweisen und können sich bei der Einreise nach Thailand einem Speicheltest unterziehen.
  • Bei der Einreise auf dem Wasserweg müssen alle Personen an Bord der Schiffe ein ärztliches Attest mit einem RT-PCR-Laborergebnis vorlegen, aus dem hervorgeht, dass COVID-19 innerhalb des offiziell festgelegten Zeitrahmens nicht nachgewiesen wurde. Alle an Bord befindlichen Personen, bei denen innerhalb eines Zeitraums von 14 bis 90 Tagen eine COVID-19-Infektion festgestellt wurde, müssen eine ärztliche Bescheinigung über die Genesung vorlegen.

3. Eine Versicherungspolice mit einer Deckungssumme von mindestens 50.000 US-Dollar. Die TAT empfiehlt Reisenden, vor dem Abschluss einer COVID-19-Versicherung das Kleingedruckte zu lesen. Die Police sollte die Kosten für die Behandlung und andere medizinische Ausgaben im Zusammenhang mit einem positiven COVID-19 Test abdecken, einschließlich eines stationären Krankenhausaufenthalts, einer Isolierung im Krankenhaus, einer Isolierung im Hotel oder einer entsprechenden Quarantäne, auch wenn keine Symptome auftreten. Die Versicherungspolice sollte auch die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts in Thailand abdecken, plus mindestens 10 zusätzliche Tage als Vorsichtsmaßnahme für den Fall, dass das Ergebnis des zweiten Tests positiv ausfällt.

  • Thais und ausländische Staatsangehörige, die in Thailand krankenversichert sind, sind von dieser Anforderung ausgenommen.

4. Ein Nachweis über die Vorauszahlung für zwei getrennte Übernachtungen in staatlich anerkannten Hotels wie SHA Extra Plus (SHA++), AQ, OQ oder AHQ an Tag 1 und Tag 5 sowie die Kosten für zwei RT-PCR-Tests an Tag 1 und Tag 5.

  • Die Vorauszahlung für Tag 1 muss eine Unterkunft, einen Test und einen im Voraus vereinbarten Transfer vom Flughafen zum Hotel beinhalten.
  • Die Reisenden können 2 verschiedene Hotels für die Unterbringung an Tag 1 und Tag 5 buchen. Sie müssen jedoch sowohl an Tag 1 als auch an Tag 5 in dem Hotelzimmer übernachten, in dem der RT-PCR-Test durchgeführt wird.
  • Der zweite RT-PCR-Test ist nicht erforderlich, wenn die Aufenthaltsdauer des Reisenden weniger als 5 Nächte beträgt oder das geplante internationale Abreisedatum aus Thailand auf Tag 5 oder früher fällt. Wenn der Reisende beispielsweise plant, drei Tage in Thailand zu bleiben, muss er sich nicht dem zweiten RT-PCR-Test unterziehen, sondern unverzüglich in ein anderes Land ausreisen. Ob der Reisende jedoch einen weiteren RT-PCR-Test machen muss, hängt von der Fluggesellschaft und dem in Frage kommenden Zielort im Ausland ab.

5. Eine Bescheinigung über die COVID-19-Impfung bzw. Genesung.

  • Personen ab 18 Jahren müssen mindestens 14 Tage vor ihrer Abreise nach Thailand mit einem zugelassenen Impfstoff vollständig gegen COVID-19 geimpft sein.
  • Minderjährige im Alter von 12 bis 17 Jahren, die ohne Begleitung nach Thailand reisen, müssen mit mindestens einer Dosis eines zugelassenen Impfstoffs geimpft werden. Personen, die in Begleitung ihrer Eltern reisen, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
  • Kinder im Alter von 6-11 Jahren, die in Begleitung ihrer Eltern reisen, sind von dieser Pflicht befreit.
  • Bei der Einreise auf dem Wasserweg müssen alle Personen an Bord vollständig geimpft sein. Ausgenommen sind Reisende unter 18 Jahren, die in Begleitung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten reisen.
  • Reisende mit einer früheren COVID-19-Infektion, die durch medizinische Behandlung geheilt wurden, sowie Reisende, die nach der Infektion mindestens eine Dosis eines zugelassenen Impfstoffs erhalten haben, müssen eine Bescheinigung über die Genesung von COVID-19 vorlegen.

Alle Reisenden müssen sich am Abflugort, d. h. am Check-in Schalter der Fluggesellschaft, einer Ausreisekontrolle unterziehen und vor dem Abflug die erforderlichen Dokumente vorlegen.

Anforderungen bei der Einreise bzw. während des Aufenthalts

1. Alle Reisenden müssen sich bei der Einreise einer Einreisekontrolle unterziehen, bei der auch die Körpertemperatur überprüft wird.

2. Die Einreisenden haben dem Beamten der Einwanderungs-/Gesundheitskontrolle die erforderlichen Dokumente vorzulegen, damit die Kontrollen durchgeführt werden kann und anschließend die Einreiseformalitäten zu durchlaufen.

3. Danach müssen die Ankömmlinge die im Voraus gebuchte Unterkunft oder medizinische Einrichtung aufsuchen, um den ersten RT-PCR-Test durchzuführen. Die Fahrt muss in einem vorher gebuchten Fahrzeug auf einer zugelassenen Strecke erfolgen. Die Reisenden müssen im Hotel auf das Testergebnis warten. Kinder unter 6 Jahren, die mit ihren Eltern reisen, müssen lediglich einem Speicheltest nachweisen.

  • Fällt der Test auf COVID-19 negativ aus, können die Reisenden überall in Thailand reisen. Sie müssen sich jedoch am 5. Tag in ihrer im Voraus bezahlten Unterkunft einfinden und sich einem zweiten RT-PCR-Test unterziehen und im Zimmer das Testergebnis abwarten. Der zweite Test kann auch dann durchgeführt werden, wenn die Reisenden Atemwegssymptome haben.
  • Reisende, deren Testergebnis positiv ausfällt, werden gemäß dem thailändischen Gesetz über übertragbare Krankheiten B.E. 2558 (2015) zur angemessenen medizinischen Behandlung überwiesen. Die Kosten müssen von der erforderlichen Versicherung für ausländische Reisende oder von der nationalen Krankenversicherung für Thais und berechtigte ausländische Staatsangehörige übernommen werden.
    – Je nach Gesundheitszustand kann den Reisenden medizinisch empfohlen werden, sich entweder in der Isolation eines Krankenhauses oder einer anderen Quarantäneeinrichtung behandeln zu lassen.
    – Während der medizinischen Behandlung, die mindestens 10 Tage dauert, müssen die betreffenden Personen in ihrer Unterkunft bleiben. Sie dürfen ihre Unterkunft nur verlassen, wenn es unbedingt notwendig ist, und müssen den für die Kontrolle übertragbarer Krankheiten zuständigen Beamten benachrichtigen.
    – Nachdem die betreffenden Personen sich von COVID-19 erholt haben, erhalten sie eine ärztliche Bescheinigung über ihre Genesung.

4. Während ihres Aufenthalts in Thailand wird den Reisenden empfohlen, die üblichen Hygienemaßnahmen strikt zu befolgen, d. h. in der Öffentlichkeit eine Maske zu tragen, Handhygiene zu betreiben (Waschen mit Wasser und Seife oder Verwendung von Handdesinfektionsmitteln) und einen Abstand von mindestens einem Meter zu anderen Personen einzuhalten.

  • Reisende, bei denen COVID-ähnliche Symptome auftreten, sollten sich testen lassen. Bei einem positiven Test müssen sie sich einer angemessenen medizinischen Behandlung unterziehen. Reisende mit einem COVID-19-Testtermin müssen sich ebenfalls testen lassen.

5. Alle Reisenden müssen die MorChana-App herunterladen, auf ihrem Handy installieren, sie jederzeit für die COVID-19-Vorsorgemaßnahmen aktivieren und das Ergebnis an Tag 5 bzw. 6 in der App festhalten.

In der Zwischenzeit müssen sich Reisende, die ihren QR-Code für den Thailand-Pass vor dem 22. Dezember 2021 beantragt/erhalten haben und deren Ankunftsdatum in Thailand nach dem 24. Dezember 2021 geplant war, weiterhin am 5. und 6. Tag ihres Aufenthalts in Thailand oder bei Auftreten von Atemwegssymptomen in einer von der Regierung bezeichneten Einrichtung einem zweiten RT-PCR-Test unterziehen, wobei keine zusätzlichen Kosten anfallen.

Richtlinien für die Ausreise

  • Bei der Ausreise üssen die Reisenden vor der Abreise nachweisen, dass ihr RT-PCR-Test negativ ausgefallen ist.
  • Bei der Ausreise ins Ausland sind die Reisenden oder ihre Reiseveranstalter dafür verantwortlich, dass die Reisenden unabhängig vom Abreiseort die Anforderungen des jeweiligen internationalen Reiseziels erfüllen.

Quelle: TAT News

Die hier veröffentlichen Informationen sind unverbindlich und dienen lediglich als Referenz. Die Einreisebestimmungen können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Allen Reisenden wird daher empfohlen, sich bei der thailändischen Botschaft bzw. einem Konsulat über die aktuellen Einreisebestimmungen zu informieren.

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Stichworte: Einreisebestimmungen, Test and Go, Thailand Pass

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