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Startseite » Däne gewinnt Rechtsstreit gegen thailändische Ex-Freundin

Däne gewinnt Rechtsstreit gegen thailändische Ex-Freundin

27. Juni 2020 Khun Somsak

Das Bezirksgericht in Buriram im Nordosten von Thailand vermittelte am Mittwoch einen Vergleich zwischen einem dänischen Mann und seiner ehemaligen thailändischen Partnerin, die ihm jegliche Rückgabe der über 5 Mio. Baht verweigerte, die er in ein Haus, das sie zusammen gebaut hatten, und ein Auto, das sie in ihrem Namen gekauft hatten, investiert hatte.

Das Gericht entschied, dass die Thailänderin das für 1,7 Millionen Baht gekaufte Auto, ein Honda CRV, an den Dänen übertragen muss. Die Frau hatte ursprünglich behauptet, dass das Auto ein Geschenk gewesen sei, ebenso wie das Haus. Da alles auf ihren Namen eingetragen war und beide nicht verheiratet waren, habe er kein Anrecht auf ihr Vermögen.

Bezirksgericht in Buriram
Provincial Court Buriram – Bezirksgericht in Buriram | Photo: Edogawa~commonswiki

Der Richter sah das jedoch anders. Ihm zufolge habe die Anhörung am Dienstag vor Gericht deutlich gemacht, dass das Paar eine Ehe nach dem Gewohnheitsrecht eingegangen sei und als Mann und Frau zusammengelebt hätten – wenn auch nicht sehr lange. Der Mann habe die Geldsumme auf das Bankkonto der Frau in Schritten überwiesen, die den Ausgaben für das Auto und den Bauphasen des Hauses entsprechen würden.

Der Richter erklärte auch, dass die einzige Alternative zu einem Kompromiss darin bestünde, das Haus abzureißen und das gebrauchte Baumaterial zu verkaufen, da das Haus auf Land gebaut worden war, das der Mutter der Frau gehört. Auch das Auto müsse verkauft und der Erlös geteilt werden. Der dänische Mann habe Anspruch auf 50 Prozent des zu teilenden Vermögens aus der Beziehung. Damit würde ihm die Hälfte aus dem wahrscheinlich zu erzielenden Erlös, im vorliegenden Fall rund 900.000 Baht zustehen.

Der Richter ließ keinen Zweifel daran, dass die thailändische Frau, sollte sie das Vergleichsangebot nicht annehmen, er zu Gunsten des dänischen Mannes entscheiden würde. Dem Mann das Auto zu überlassen und das Haus zu behalten, sei für beide Seiten die bessere Alternative.

Die Begeklagte – die ehemalige Partnerin – brauchte überraschend lange, um sich zu entscheiden, ob sie lieber weiter bei ihrer Behauptung bleiben wollte, dass alles ein Geschenk sei, oder den angebotenen Vergleich anzunehmen. Schließlich erklärte sie unter Tränen, dass es in Ordnung sei, dass der dänische Mann das Auto bekäme, wenn er nicht zurück käme und bei ihr leben würde, was sie sich erhofft hatte.

Das Gerichtsurteil – das auf einem Vergleich basiert, bevor es tatsächlich rechtskräftig wurde – ist ein signifikanter Bruch mit der sowohl bei thailändischen Frauen als auch bei Ausländern in Thailand weit verbreiteten Ansicht, dass die thailändische Frau die Eigentümerin des gesamten auf ihren Namen eingetragenen Vermögens sei, falls die Beziehung zerbrechen sollte, wenn die Ehe nicht ordnungsgemäß registriert worden ist.

Die Beziehung begann im Dezember 2018, als der dänische Mann zum ersten Mal nach dem Tod seiner Frau Thailand besuchte. Er traf die Thailänderin in Hua Hin, das er zusammen mit einem anderen dänischen Mann und dessen thailändischer Ehefrau besuchte. Die ehemalige Partnerin arbeitete dort in einer Bar. Nachdem er sie ein paar Tage lang jeden Tag getroffen hatte, löste er sie für eine ganze Woche aus der Bar aus. Gemeinsam fuhren sie nach Kanchanaburi, wohin sein Freund inzwischen zum Golfspielen weitergereist war.

Danach kehrte er zurück nach Dänemark, nur um eineinhalb Monate später erneut nach Thailand zu reisen. Diesmal nahm ihn seine Freundin mit zu ihrer Mutter nach Buriram, wo er dann gleich ganze drei Monate blieb.

Zwischen Frühjahr 2019 und Februar 2020, als die Beziehung endete, überwies der Däne insgesamt 5,7 Millionen Baht auf das Bankkonto der Frau, in der Überzeugung, dass beide künftig als Paar zusammenleben würden, ähnlich wie sein Freund mit seiner thailändischen Frau. Das Auto kostete 1,7 Millionen Baht, das Haus etwa 3 Millionen Baht. Um seine ehemalige Partnerin daran zu hindern, zur Arbeit in die Bar zurückzukehren, überwies er ihr jeden Monat 25.000 Baht. Und dann waren da auch noch die Schulden der Mutter in Höhe von 200.000 Baht, zu deren Begleichung er sich ebenfalls bereit erklärte.

Die vorgelegten Bankauszüge ließen keinen Zweifel an der Höhe des Geldbetrags, aber der Anwalt der Thailänderin bestand darauf, dass es ein Geschenk aus Zuneigung gewesen sei. Dem Gericht wurden sogar Beweise für die Zahlung der Ausgaben vorgelegt, die mit dem überwiesenen Geld korrelierten.

Die Trennung geschah im Anschluss an eine opulente Hauseinweihungsparty, deren Notwendigkeit der Däne in Frage gestellt hatte. Die Party mit einer Bühne mit Live-Musik und Tänzerinnen dauerte einen Tag und wurde von etwa 250 bis 300 Gästen besucht. In den folgenden Tagen wurde ihm von der Frau die kalte Schulter gezeigt. Dann bemerkte er, dass das gesamte übrige Baumaterial zum Haus der Mutter der Frau gebracht und dort zum Bau einer Mauer verwendet wurde. Als er fragte, wer dafür bezahlt habe, brach das dünne Eis endgültig. Die Frau gab ihm zu verstehen, dass er gehen könne. Das Haus sei ihr Haus und das Auto könne er auch nicht mitnehmen, weil es ihr Auto sei.

Daraufhin wandte er sich an seinen Freund, der etwa 50 km entfernt lebt, und fragte ihn, ob er kommen und ein paar Tage bleiben könne. Die beiden erörterten die Angelegenheit. Der Freund gab ihm Hilfestellung und begleitete ihn zur Provinzpolizei, wo er eine Anzeige gegen die Thailänderin zu Protokoll gab.

Das erste Gerichtsverfahren, das der Anwalt seines Freundes für ihn angestrengt hatte, bestand darin, das Auto für sich zu beanspruchen. Als der Anwalt der Frau dies verweigerte, zog der Anwalt des dänischen Mannes den Fall zurück und reichte eine neue Klage ein, in die auch das Haus als Streitobjekt aufgenommen wurde und er 50 Prozent der 5,7 Millionen Baht zurück forderte, die der Däne innerhalb eines Jahres nach Thailand überwiesen hatte, zuzüglich Zinsen seit der Trennung.

Das Urteil im vorliegenden Fall könnte richtungsweisend für ähnlich gelagerte Fälle sein, in denen der Richter akzeptiert, dass die Absicht des zahlenden Ausländers darin bestand, als Ehepaar mit der thailändischen Person zusammenzuleben. Daher könnte der Ausländer berechtigterweise behaupten, dass bei der Anschaffung der gemeinsamen Investitionen die Vermögenswerte in betrügerischer Absicht auf den Namen des thailändischen Staatsangehörigen registriert worden seien.

Quelle: ScandAsia

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Stichworte: Bezirksgericht in Buriram, Däne gewinnt Rechtsstreit, Däne und Thai-Frau, Ehe nach Gewohnheitsrecht, richtungsweisendes Urteil, zu teilendes Vermögen

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